Sichern Sie sich einen Zuschuss für die Digitalisierung Ihres Unternehmens. Wir beraten Sie gerne über die zahlreichen Möglichkeiten.
Mit dem ins Leben gerufene Förderprogramm „Digital Jetzt“ vom BMWi erhalten kleine und mittlere Unternehmen in ganz Deutschland einen Zuschuss von bis zu 50.000 € (bzw. 100.000 €) wenn diese in die Digitalisierung investieren. Nutzen auch Sie diese Möglichkeit und rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Für das Förderprogramm Digital Jetzt liegt die maximale Fördersumme bei 50.000 € pro Unternehmen. Handelt es sich um Investitionen sogenannter Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken ist sogar eine Summe von bis zu 100.000 € möglich.
Die Mindestfördersumme, die mit Digital Jetzt gefördert wird beträgt im „Fördermodul 1“ 17.000 € und im „Fördermodul 2“ 3.000 €.
Nähere Informationen zu den Fördermodulen erhalten Sie etwas weiter unten.
Der Zuschuss des BMWi selbst wird anteilig an den Investitionskosten von dem zu fördernden Unternehmen bemessen. Hierfür gibt es je nach Unternehmensgröße eine gestaffelte Förderquote (in % der Investitionskosten). Aufgrund der Corona-Pandemie galten für alle Anträge, die bis zum 31.12.2021 eingehen, höhere Förderquoten um so die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zu begrenzen. Seit dem 01.01.2022 gelten sodann die ursprünglich vorgesehenen Förderquoten. (Siehe Werte in Klammern)
Das bedeutet, dass kleinere Unternehmen einen prozentual etwas höheren Zuschuss für die Digitalisierung erhalten.
Zudem können Sie weitere Prozentpunkte erhalten, wenn es sich bei der Investition um eine Datenschutzförderung (+5%) handelt oder wenn sich Ihr Unternehmen in einer strukturschwachen Region (+10%) befindet.
Gefördert werden vom Förderprogramm „Digital Jetzt“ Projekte…
…die eine Investition im Bereich digitale Technologien planen
als auch
…Investitionen in die Qualifizierung von Mitarbeitern im Bereich Digitalisierung.
Für die Dauer der Vorhabenlaufzeit können auch
Die im Antrag gestellten Umsetzungen müssen innerhalb eines maximalen Umsetzungszeitraums von 12 Monaten ab Projektbeginn umgesetzt werden. Der Beginn des Projekts sowie der Umsetzungszeitraum werden wiederum im Zuwendungsbescheid festgelegt.
Nicht gefördert werden bzw. nicht förderfähig sind:
Antragsberechtigt sind bundesweit mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) sowie mit 3 bis 499 Mitarbeitern, die ein Digitalisierungsvorhaben planen.
Hierzu zählen zum Beispiel Investitionen in Bereich Hardware/Software und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.
Wer wird nicht gefördert?
Unabhängig vom Investitionsbedarf sind folgende Unternehmen nicht förderfähig bzw. antragsberechtigt:
Durch das Beantworten gezielter Fragestellungen muss das Unternehmen beim Förderantrag für „Digital Jetzt“ einen Digitalisierungsplan erbringen.
Dieser Plan soll das gesamte Vorhaben der Digitialisierung beschreiben und erläutert zudem die Anzahl und Art der Qualifizierungsmaßnahmen. Des Weiteren muss der derzeitige Stand der Digitialisierung im Unternehmen sowie die Ziele, welche mit der Investition erreicht werden sollen aufgezeigt werden.
Im Plan sollte somit beispielsweise dargestellt werden, wie das Unternehmen künftig die Organisation effizienter gestaltet, wie es neue Geschäftsfelder erschließen möchte, wie die Position am Markt gestärkt wird und/oder wie es ein neues Geschäftsmodell entwickeln will.
Zudem ist es zwingend Voraussetzung, dass das zu fördernde Unternehmen eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland hat, in welcher die Investition erfolgt. Zum Zeitpunkt der Förderbewilligung darf das Vorhaben noch nicht begonnen haben. Dieses Vorhaben sollte nach der Bewilligung i. d. R. binnen zwölf Monaten umgesetzt werden. Zu guter Letzt muss das Unternehmen die Verwendung der Fördermittel auch nachweisen können.
Insgesamt stehen im Förderpool des „Digital Jetzt“ Programms 203 Millionen € zur Verfügung. Diese Mittel werden monatlich begrenzt, sodass jeweils zum 15. eines Monats Anträge gestellt werden können. Sind die für den Monat zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft, so können bis zum nächsten Monat keine weiteren Anträge gestellt werden.
Durch eine solche Aufteilung ist es möglich, dass die Fördermittel aus dem Pool bis zum 31.12.2023 ausgeschüttet werden können. Es ist somit eine lange Zeit, um als Unternehmen davon zu profitieren. Nutzen auch Sie Ihre Chance auf die Förderung und kontaktieren Sie uns noch heute.
Übrigens: Den Antrag auf Förderung reichen Sie direkt online auf dem Digital Jetzt Portal ein. Wir begleiten Sie gerne durch den Prozess der Antragstellung.
Aufgrund der hohen Anzahl an Fördernachfragen werden ab Januar 2021 alle verfügbaren Fördermittel bzw. die monatlich verfügbaren Kontingente per Losentscheid durch ein Zufallsverfahren ermittelt. Dies gewährleistet eine höhere Chancengleichheit. Die ausgelosten Registrierungen können sodann einen Antrag einreichen. Bei Fragen hierzu melden Sie sich gerne bei uns.
Sie spielen bereits länger mit dem Gedanken, sich ein ERP-System anzuschaffen oder Ihre derzeit eingesetzte ERP-Software zu erneuern? Sie möchten ihren alten Server gegen einen neuen in der Cloud tauschen? Ihr Unternehmen wächst und es ist an der Zeit, dass auch Ihre IT Struktur mitwächst? Oder haben Sie gar Projekte zur Digitalisierung, die Sie auf einen späteren Zeitpunkt geschoben haben, weil Sie einfach nicht die nötige Investition dafür aufbringen konnten?
Dann ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt, um in die Digitalisierung zu starten: nutzen Sie die Fördergelder von Digital Jetzt und bringen Sie Ihr Unternehmen voran. Denn spätestens mit der Corona Pandemie hat sich gezeigt: der Bedarf zur Digitalisierung im Mittelstand ist eindeutig da und die Konkurrenz schläft nicht. Daher lassen Sie nicht Ihre Wettbewerber die Zügel in die Hand nehmen. Lassen Sie sich von uns beraten.
Wir unterstützen Sie bei der Projektierung zur Verbesserung Ihrer Unternehmensprozesse.
Fördermodul 1
Dieses Modul ist für Investitionen im Bereich Hard- und Software vorgesehen. Hierunter fallen insbesondere auch die interne sowie die externe Vernetzung eines Unternehmens. Investitionen für digitale Technologien und die damit verbundenen Prozesse im Unternehmen sind hierbei ebenfalls förderfähig, müssen vom Antragsteller jedoch konkret benannt werden.
Folgende Aspekte werden im Bereich Software und Hardware, die die interne und externe Vernetzung fördern, berücksichtigt: Big Data, Cloud-Anwendungen, Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), 3D-Druck sowie die IT-Sicherheit und Datenschutz.
Fördermodul 2
Dieses Modul ist darauf ausgerichtet, die Beschäftigten eines Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden. Somit sind hierbei Investitionen förderfähig, welche die Qualifizierung der Mitarbeiter im Unternehmen verbessern. Dazu zählen neben der IT-Sicherheit und Datenschutz auch die Erarbeitung und Umsetzung digitaler Strategien im Unternehmen.
Grundsätzlich zielt es jedoch auch auf die notwendigen Basiskompetenzen der Mitarbeiter für das digitale Arbeiten ab. Wichtig ist hierfür, dass der Weiterbildungsanbieter ein Qualitätsniveau durch eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder einer Akkreditierung nach AZAV belegen kann.
Die Einführung / Erneuerung eines Warenwirtschaftssystems bzw. einer ERP-Software.
Die Erneuerung Ihrer Kassensysteme, bspw. für die neue Gesetzgebung rund um das Thema TSE
Die Einführung oder Optimierung eines Onlineshops, um auf dem digitalen Markt zu verkaufen.
Die Modernisierung Ihrer Server – bspw. in die Cloud – und dadurch verbesserte IT-Sicherheit.
Nachfolgend drei Zahlenbeispiele, welche Nutzungsmöglichkeiten Sie mit unseren Produkten haben
Projekt 1
Ein Unternehmen mit 40 Mitarbeitern möchte ein neues ERP-System in der Cloud einführen. Dies dient unter anderem zur Optimierung von Unternehmensprozessen und der Verbesserung seiner IT-Sicherheit.
Für die Einrichtung, Programmierung und Schulung der ERP-Software kommen Ausgaben in Höhe von 70.000 € zu Stande. Bei der laufenden Betreuung und Pflege der Software sind zusätzliche 1.500 € monatlich zu berücksichtigen. Diese werden für die ersten 12 Monate innerhalb des Antrags berücksichtigt.
In diesem Projekt sind somit 88.000 € Gesamtinvest. Davon gibt es 50% Förderung = 44.000 € sowie 5% extra für IT-Sicherheit = 4400 € durch das Förderprogramm.
Das macht eine Gesamtfördersumme von 48.400 €.
Projekt 2
Ein Unternehmen möchte die neue Softwaregeneration seiner ERP-Lösung einführen, um so von neuen Funktionen zur Verbesserung seiner Prozesse zu profitieren.
Hierfür fallen bei der Einrichtung, Programmierung und Schulung des Kunden insgesamt 30.000 € an. Aufgrund erhöhtem Supportaufwand für die ersten 12 Monate werden auch bei der laufenden Betreuung sowie für die Pflege der Software weitere 5.000 € fällig. Im Antrag können diese zusätzlich berücksichtigt werden.
Somit sind in diesem Projekt bei 50% Förderquote ca. 17.500 € an Fördermitteln möglich.
Projekt 3
Ein Großhandelsunternehmen möchte seine Waren künftig auch auf einem eigenen Onlineshop zum Verkauf anbieten und benötigt neben dem Shop auch die dazu gehörigen Schnittstellen zur Warenwirtschaft und den Zahlungsanbietern.
Für die Einrichtung, Programmierung und Schulung fallen insgesamt 60.000 € an. Für die laufende Betreuung und Pflege der Software sowie erhöhtem Supportaufwand fallen in den ersten 12 Monaten weitere 20.000 € an. Diese berücksichtigt der Antrag für Digital Jetzt ebenfalls.
In diesem Projekt ist durch die 50% Förderquote eine Fördersumme von 40.000 € möglich. Da sich das Unternehmen in einer strukturschwachen Region befindet, sind weitere 10% an Förderung und somit zusätzliche 8.000 € an Förderung möglich.
Wenn ein Unternehmen nach der ersten Förderung einen erneuten Antrag stellen möchte, so ist dies grundsätzlich möglich. Diese neue Antragstellung ist jedoch erst nach Beendigung des aktuell laufenden Projektes einschließlich der abschließenden Prüfung des Verwendungsnachweises möglich.
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