Sichern Sie sich jetzt mit dem Digitalbonus bis zu 50.000 € Zuschuss durch den Freistaat Bayern und führen Sie Ihr Unternehmen in die nächste Stufe der Digitalisierung!
Sichern Sie sich jetzt mit dem Digitalbonus bis zu 50.000 € Zuschuss durch den Freistaat Bayern und führen Sie Ihr Unternehmen in die nächste Stufe der Digitalisierung!
Daher nutzen Sie die Chance und sichern auch Sie sich den Bonus zur Digitalisierung Ihres Unternehmens. Viele unserer Kunden haben den Zuschuss bereits in voller Höhe erhalten – werden auch Sie ein Teil davon!
Der Digitalbonus dient dazu, kleine Unternehmen zu unterstützen, ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse zu digitalisieren und deren IT-Sicherheit zu verbessern.
Die Kosten für ein förderfähiges Projekt müssen dabei mindestens 4.000 € (Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus) betragen.
Nicht förderungsfähig sind Standardprodukte. Dazu zählen Standardhardware oder Standardsoftware die im normalen Einzelhandel gekauft werden kann z.B. MS Office, Antiviren-Software, Desktop-Rechner, Notebooks, Tablets usw. Also all jenes, das von der „Stange“ kommt.
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte im Freistaat Bayern.
Kleine Unternehmen:
Als kleines Unternehmen gelten die, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und eine Jahresbilanzsumme von maximal 10 Mio. € erzielen.
Der Digitalbonus Bayern unterteilt sich in zwei Förderstufen:
Digitalbonus Standard: bis zu 50% Zuschuss auf zuwendungsfähige Ausgaben bei kleinen Unternehmen. Der maximale Zuschussbetrag liegt hierbei bei 10.000 €.
Digitalbonus Plus: Für Maßnahmen mit besonderem Innovationscharakter. Auch hier erhalten Sie bis zu 50% Zuschuss. Die maximale Bezuschussung liegt hier jedoch bei 50.000 €.
Wir helfen Ihnen bei der Antragsstellung der Förderung und beraten Sie gerne.
Passend zum Thema der Digitalisierung ist der Antrag für den Digitalbonus Bayern nur online möglich.
Gefördert werden neben Hardware (z. B. Server, MDE Geräte) und Software (z. B. Lizenzen ERP) auch die Dienstleistung zur Implementierung der individuellen Lösung. Über die reinen Projektkosten sind auch die Softwarepflegegebühren sowie die Service- und Betreuungsaufwendungen der ersten 18 Monaten über dieses Programm förderfähig. Eine Zuwendung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Projekt 1
Ein kleines Unternehmen (laut Definition) möchte die Server-Infrastruktur in die Cloud auslagern um die IT-Sicherheit zu verbessern.
Angenommen für den Cloud-Server fallen mit Einrichtung (Lizenzen und Dienstleistung für die Migration in die Cloud) insgesamt 12.000 € an.
Hier sind bis zu 6.000 € Förderung durch den Digitalbonus Standard möglich.
Projekt 2
Ein kleines Unternehmen möchte eine Warenwirtschaftslösung mit mehreren Schnittstellen einführen um Produkte online zu verkaufen.
Für Einrichtung, Programmierung und Schulung des Warenwirtschaftssystems fallen insgesamt 15.000 € an. Für die laufende Betreuung und Pflege der Software fallen in den ersten 18 Monaten weitere 5.000 € an. Diese werden ebenfalls im Antrag bereits berücksichtigt.
In diesem Projekt sind ebenso bis zu 10.000 € Förderung durch den Digitalbonus Standard möglich.
Wenn ein Unternehmen beide obenstehenden Projekte abwickeln möchte, kann jedes Projekt gefördert werden, da das eine die IT-Sicherheit betrifft und das andere die Digitalisierung von Prozessen. Mit dem Digitalbonus des Freistaates ist es somit möglich zwei Förderungen zu erhalten, wenn die Projekte einmal die Prozesse und einmal die IT-Sicherheit betreffen.
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