Digitalbonus Bayern
Aktualisierung der Inhalte vom 07.09.2021
Ein Förderprogramm des Freistaats Bayern
Der Freistaat Bayern bietet kleinen Unternehmen eine attraktive Förderung, um sie im Zeitalter der Digitalisierung in der Entwicklung zu unterstützen. Dieses Förderprogramm, der Digitalbonus Bayern, wird für das Verbessern oder Einführen von neuen Software- und Hardwarelösungen verwendet. Das sind zum Beispiel Warenwirtschaftssysteme oder Eingabegeräte. Dabei gilt jedoch die “Media Markt Regel”. Der Bonus fördert nur all das, was im Einzelhandel nicht zu erhalten ist. Microsoft Office Produkte oder Computer sind Beispiele, für die diese Regel greift und somit nicht förderbar sind.
Der Digitalbonus ist nun noch länger verfügbar und wurde bis zum 31.12.2023 verlängert. (Stand 07.09.2021)
Digitalbonus – Standard oder Plus?
Doch welche Möglichkeiten der Förderung gibt es überhaupt? Die Antwort lautet: zwei unterschiedliche Arten des Förderprogramms sind verfügbar:
- Digitalbonus Standard: Förderung bis zu 10.000 Euro für die Digitalisierung von Unternehmensbereichen und IT-Sicherheit
- Digitalbonus Plus: Förderung bis zu 50.000 Euro für innovative Maßnahmen
Eine Kombination der beiden Zuschüsse ist nicht möglich.
Bonus nur für kleine Unternehmen
Nur kleine Betriebe haben die Möglichkeit den Digitalbonus zu beantragen. 50% Förderung erhalten kleine Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter haben und mit Bilanzsumme und ihrem Jahresumsatz unter 10 Millionen Euro liegen. Wobei die Projektsumme für eine Förderung bei mindestens 4.000€ liegen muss.
Selbständige, wie zum Beispiel Architekten, Steuerberater oder Ärzte, sind von diesen Zuschüssen ausgeschlossen.
Nutzungsbeispiele anhand unserer Kunden
Auch unsere Kunden haben den Digitalbonus nicht nur beantragt sondern auch für Ihre Digitalisierung des Unternehmens erfolgreich nutzen können. Darunter verzeichneten wir bisher diverse Anpassungen: die Modernisierung von Schnittstellen (z. B. Onlineshop zur BüroWARE) , die Erweiterung der ERP Software, die Einführung von MDE Geräten im Lager sowie die Einrichtung einer Packstation bis hin zum völligen Umzug von BüroWARE auf die neue WEBWARE. Dass dank des Digitalbonus ein großer Teil des finanziellen Aufwands der eigenen Finanzierung entfällt, macht es allgemein einfacher überhaupt einen Schritt in Richtung Digitalisierung zu setzen. So konnte unter anderem auch tatsächlich die volle Höhe von 10.000 € Förderung in Anspruch genommen werden, wie Sie weiter unten anhand des Beispielbewilligungsbescheid sehen können.
Wie bekomme ich den Digitalbonus?
Das Verfahren erfolgt in sechs Schritten von der Antragstellung bis zur Auszahlung:
1. Antrag stellen
Der ausgefüllte Antrag kann ganz einfach online gestellt werden. Sie können sich über das ELSTER-Unternehmenskonto authentifizieren. Sollten Sie keine digitale Unterschrift besitzen so müssen Sie den Antrag nach der online Antragsstellung ausdrucken und innerhalb vier Wochen bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen. Zu beachten ist dabei, das Vorhaben detailliert zu schildern und vor allem den Nutzen für das Unternehmen genau zu erläutern. Außerdem sollten alle notwendigen Daten enthalten sein, darunter ein Angebot mit den exakten Kosten für das Projekt. Andernfalls ist die Wahrscheinlichkeit ziemlich hoch, dass Ihr Antrag abgelehnt wird.
2. Eingangsbestätigung
Nach Eingang Ihres Antrags bei der Bezirksregierung bekommen Sie eine Bestätigung, dass Ihre Anfrage eingegangen ist.
3. Prüfung
Nachdem Sie Ihren Antrag nun der Bezirksregierung vorgelegt haben, entscheidet diese über die Förderung und prüft Ihren Antrag. Die Abarbeitung geschieht dabei nach Antragseingang. Bitte haben Sie etwas Geduld und sehen Sie von Rückfragen zum Stand der Prüfung ab. Sollten Rückfragen entstehen werden Sie entsprechend kontaktiert.
4. Zuwendungsbescheid
Mit absenden des Online Antrags und erhalt der Bestätigungsmail können Sie auf eigenes Risiko starten. Den Erhalt des Zuwendungsbescheid müssen Sie nicht zwingend abwarten. Nun können Sie den Auftrag an einen Dienstleister erteilen und das Projekt somit bereits starten. Die Umsetzung des Projekts darf dann aber maximal 18 Monate dauern, beziehungsweise müssen die Gebühren innerhalb dieser Realisierungszeit bezahlt werden.
5. Verwendungsnachweis
Nachdem das Projekt fertig gestellt ist, muss der Bezirksregierung die Verwendung über Rechnungen oder den Steuerberaterbescheide nachgewiesen werden. Das heißt, dass das Unternehmen erst einmal in Vorleistung gehen muss und den Betrag erst bei Projektabschluss erhält.
6. Auszahlung
Um die Kosten für das Projekt zurückgezahlt zu bekommen muss der Verwendungsnachweis der Bezirksregierung vorgelegt werden. Die Zurückerstattung erfolgt dann normalerweise innerhalb eines Monats als komplett einmalige Auszahlung.
Wir hoffen, dass wir Ihnen einen Einblick zum Thema Digitalbonus gewähren konnten. Weitere Informationen zu Thema finden Sie auf unserer Webseite oder auf der offiziellen Seite des Digitalbonus Bayern. Sie sind interessiert an der Förderung oder haben weitere Fragen zum Thema? Dann kontaktieren sie uns. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.