Autor des Artikels

Neue gesetzliche Anforderungen – Die E-Rechnung

Was ändert sich?

Das deutsche Bundesfinanzministerium (BMF) hat das Wachstumschancengesetz auf den Weg gebracht. Darin enthalten ist die Einführung der E-Rechnungen ab 2025.

Dies bedeutet für alle Unternehmen in Deutschland, dass ab 1. Januar 2025 eine E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Transaktionen entsteht. Dieses wurde vom Bundestag am 17.11.2023 verabschiedet.

Somit müssen in Deutschland alle steuerpflichtigen, inländischen B2B-Umsätze über elektronische Rechnungen abgewickelt werden. Sowohl der Empfang als auch der Versand solcher E-Rechnungen sind umzusetzen.

Ab wann gilt diese Änderung?

Diese umzusetzen gilt bereits zum 01.01.2025. Aktuell wurde aber eine Übergangsregelung bis Ende Dezember 2025 festgehalten, während dieser Rechnungen weiter in Papierform versendet werden dürfen, auch im B2B-Bereich.

Welche Lösungen gibt es dafür?

Sie benötigen also einerseits eine Versand-Lösung für Ihre Ausgangs-Rechnungen im E-Rechnungs-Format. Hier nutzt ein Großteil unserer Kunden bereits heute den gotomaxx PDF-Mailer. Dieser kann neben den teilweise bereits heute erforderlichen Formaten wie ZUGFERD, wenn Sie an staatlichen Behörden und Ämter Rechnungen stellen, auch Belege im E-Rechnungsformat erzeugen und versenden.

PDF Mailer bildet auch die E-Rechnung Thematik bestens mit ab

Andererseits ist darüber hinaus bereits jetzt der Empfang solcher E-Rechnungen und deren automatische Verarbeitung über das neue Modul „Belegeingangsverwaltung“ in unserer ERP-SUITE 7.0 vorbereitet

Bild aus der BüroWARE
Belegeingangsverarbeitung in der BüroWARE

Aufgrund dieser neuen Pflichten für Unternehmen resultiert auch die revisionssichere Ablage solcher Dokumente. Hierzu haben wir mit dem gotomaxx Archiv als auch mit der Dokumentenmanagement- und, den Archivierungs-Lösung von Inoxison die passenden Software-Lösungen für Sie. Erfahren sie mehr in den gotomax Whitepaper.

Was bedeutet diese Änderung für Ihr Unternehmen?

Dies bedeutet für Sie, dass Sie nicht nur Ihre Softwarelösungen auf den aktuellen Stand bringen müssen, sondern auch, dass damit viele Prozessveränderungen in Ihrem Unternehmen anstehen werden.

Wir stehen Ihnen in diesem Zusammenhang jederzeit gerne zur Verfügung.

 

 

Erhalten sie noch mehr Einblick in unsere ERP-Software und schauen Sie direkt auf unserer ERP-Seite vorbei

oder Sie buchen direkt einen Termin mit uns

Mehr Beiträge entdecken

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hiermit bestätige ich, dass ich die Datenschutzbestimmungen gelesen habe und somit gemäß dieser meine Daten eletkronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage benutzt. Mit dem Absenden dieses Kommentars erkläre ich mich mit der Verarbeitung einverstanden.

Rückrufservice

Wir rufen Sie zurück!
Wir melden uns gerne bei Ihnen, nach dem Sie Ihren Wunschtermin und Ihre Angaben eingetragen haben. Natürlich kostenlos & unverbindlich.

Kontaktieren Sie uns

Ihre Daten behandeln wir vertraulich im Rahmen Ihrer Anfrage. Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.