Waage die 500 kg anzeigt als Titelbild des Blogbeitrages Grundpreise

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Änderung bei den Grundpreisangaben zum 28.05.2022

Die zulässigen Einheiten bei den Grundpreisen ändern sich

Auch das Jahr 2022 bringt wieder neue Vorgaben mit sich. So ändern sich zum 28.05.2022 die zulässigen Einheiten bei den Grundpreisen. Dies betrifft besonders unsere Kunden, die Waren nach Gewicht, Volumen, Meter oder Quadratmeter verkaufen – beispielsweise ein Shampoo mit 100 ml Inhalt.

Was und wofür dienen die Grundpreise?

Mit den Grundpreisen soll Transparenz für die Verbraucher geschafft werden. Denn indem immer die Grundpreise, dies sind die Preise für einen Meter, Kilo, Quadratmeter oder Liter angegeben werden, können Produkte viel besser verglichen werden.

Stellen Sie sich vor, Sie sind im Supermarkt und wollen einen Becher Schmand kaufen. Dabei gibt es Schmand von den unterschiedlichsten Anbietern. Manche sind teurer als die anderen, doch oft trügt der erste Blick. Ein Produkt kann günstiger sein, dafür ist jedoch auch weniger drin. Und wenn man die gleiche Menge vergleicht, sieht das Verhältnis gleich anders aus.

Hier muss der Verbraucher selbst nachrechnen, was der Preis für ein Kilo ist um Vergleichen zu können. Mit der Pflicht zur Angabe der Grundpreise entfällt der Mehraufwand. Mit nur einem Blick kann der Kilogramm Preis abgelesen und die Produkte damit direkt verglichen werden.

Was genau ändert sich zum 28.05.2022?

Die Angabe der Grundpreise ist bereits länger Pflicht. Sie ist gesetzlich in der sogenannten PAngV, der Preisangabenverordnung geregelt. Ihnen ist bestimmt auch schon aufgefallen, dass im Supermarkt immer der Preis je Einheit z.B. 1 kg oder 100g angegeben ist und damit ganz leicht die Preise verglichen werden können

Jedoch gab es bisher die Ausnahme, dass für Waren mit Nenngewicht bzw. Nennvolumen bis zu 250 Gramm bzw. 250 Milliliter nicht der Kilogramm/Liter Preis mit angegeben werden musste. Hierbei reichte die Angabe je 100 Milliliter bzw. Gramm. Damit ist nun Schluss, diese Ausnahmeregelung entfällt.

Sehr beliebt war die Angabe der kleineren Einheiten bei hochpreisigen Produkten wie etwa Parfüm. Hier wirkt die Hochrechnung auf einen Liter auf den ersten Blick sehr teuer.

Besonders für Händler, die viele Waren mit dem Grundpreis für 100 Milliliter oder Gramm ausgezeichnet hatten, bzw. deren Waren eine Gesamtmenge von 100 Milliliter oder Gramm entsprechen, müssen sich nun umstellen und den Grundpreis auf die höheren Einheiten ergänzen.

Was bedeutet dies für Sie als Händler und Ihren Onlineshop?

Spätestens zum 28.05.2022 ist es nötig bei Waren nach Gewicht, Volumen, Meter oder Quadratmeter die Grundpreise zusätzlich zum Verkaufspreis anzugeben. Dabei müssen die Grundpreise je Einheit angegeben werden. Die Einheiten sind dabei 1 Meter, 1 Liter, 1 Kilo oder 1 Quadratmeter.
Sie verkaufen beispielsweise einen Stoff für Vorhänge, der 2,5 Meter lang ist. So muss der Gesamtpreis angegeben werden und zusätzlich auch der Grundpreis für einen Meter.

Beispiel der Grundpreisangabe aus einem Onlineshop für Stoffe
Beispiel aus einem Onlineshop. Hier ist der Grundpreise je Quadratmeter mit angegeben.

Wir empfehlen bereits jetzt Ihre Produkte durchzugehen und sich um die Beschaffung sowie Ergänzung der zusätzlichen Preisangaben zu kümmern, so sind Sie zum 28.05.2022 gerüstet.

Wen betrifft die Änderung der Einheiten zu den Grundpreisen nicht?

Wenn Sie keine Produkte mit Einheiten nach Gewicht, Volumen, Meter oder Quadratmeter anbieten – beispielsweise Modeketten, die Schuhe, Hosen und Pullover verkaufen – benötigen Sie keine Angabe zu den Grundpreisen. Hier gibt es schließlich keine unterschiedlichen Verpackungsgrößen, sondern ein Pullover ist immer ein Pullover und kann deshalb sofort verglichen werden.

Die Ausnahmen zur Angabe der Grundpreise

Bei Waren, deren Gewicht oder Volumen identisch zum Grundpreis ist, muss kein zusätzlicher Preis angegeben werden. Als Beispiel: Sie verkaufen einen Liter Milch. Hier sind der Grundpreis und der Verkaufspreis identisch, deshalb kann der Grundpreis weggelassen werden.

Die Einheiten und Grundpreise ganz einfach in Ihrem Warenwirtschaftssystem hinterlegen

In Ihrem Warenwirtschaftssystem, das Teil unserer ERP-Lösung ist, können Sie ganz einfach die Einheit sowie die Grundpreise mit angeben. Dieses Feld finden Sie in den Stammdaten bei der Artikelanlage. Unter Bearbeiten – Optionen/Parameter ist eigens die Angabe der Grundpreiseinheit vorgesehen.

Auszug aus der WEBWARE mit Feld Grundpreisangabe und Einheit Grundpreise in der Artikelanlage
Auszug aus unserer WEBWARE: Bei der Artikelanlage kann unter Bearbeiten/Optionen der Grundpreis und die entsprechende Einheit hinterlegt werden.

Hier geben Sie die Grundeinheit, also Kilogramm, Liter, Meter oder Quadratmeter an sowie den Divisor und Multiplikator. Der Divisor ist wichtig, wenn die verkaufte Einheit die Grundeinheit übersteigt, der Multiplikator hingegen rechnet hoch, wenn die verkaufte Einheit unter der Grundeinheit liegt.

Die Rechnung ist ganz einfach: Sie nehmen beim Divisor die verkaufte Einheit und teilen diese durch 1. Beim Multiplikator teilen Sie 1 durch die verkaufte Einheit.

Nehmen wir ein Beispiel: Sie verkaufen Scheibenfrostschutz im 5 Liter Behälter. So rechnen Sie, um auf die Grundeinheit von einem Liter zu gelangen den Devisor aus. Die Rechnung dazu: 5:1 = 5.

Verkaufen Sie hingegen Parfüm von 200 ml, so müssen Sie hochrechnen und benötigen einen Multiplikator. Hier rechnen Sie 1:0,2 = 5

Bei unterschiedlichen Verkaufspreisen greifen diese jeweils immer auf den Grundpreis und die hinterlegten Multiplikatoren/Divisoren zurück und zeigen dadurch den korrekten Grundpreis mit an.

Haben Sie also einen Verkaufspreis von 2 Euro und 3 Euro für 200 ml Öl, so wird beispielsweise mit einem Multiplikator von 5 wie folgt gerechnet: 2*5 = 10 Euro je Liter Öl, bzw. 3*5 = 15 Euro je Liter Öl. Diese Rechnung übernimmt Ihre ERP Lösung automatisch im Hintergrund für Sie, dank der hinterlegten Informationen.

Auszug aus der Eingabemaske in der WEBWARE zur Eingabe der Grundpreiseinheit sowie des Divisor und Multiplikator.
Auszug aus der Eingabemaske in der WEBWARE zur Eingabe der Grundpreiseinheit sowie des Divisor und Multiplikator.

Ebenso werden dadurch Preisveränderungen vereinfacht. Hierbei reicht das abändern des Verkaufspreises und durch die automatische Rechnung des Systems mittels Multiplikator/Divisor auf die entsprechende Einheit wird die Preisveränderung automatisch auch auf den Grundpreis übertragen.

Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Umstellung und all Ihren Fragen zur Gesetzesänderung.

Sie wollen mehr über unsere Warenwirtschaft oder unsere Produkte erfahren? Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne.

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