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Intrastat Meldungen – Das ändert sich zum 01.01.2022

Das neue Jahr bringt wieder neue Gesetzte und Änderungen mit sich. Wir klären auf, was sich bei der Intrastat Meldung ändert.

Zollabgaben, Intrastat Meldungen, E-Rechnung und vieles mehr, da soll noch einer durchblicken. Es gibt so viele Vorgaben und Pflichten als Unternehmen da verliert man schnell mal den Überblick. Sie fragen Sich jetzt Intrastat was? Kein Problem, wir klären auf, was Intrastat ist und wieso die Meldung dieser Daten wichtig ist. Auch was sich ab 2022 ändert erklären wir Ihnen und bringen damit Licht ins Dunkle ?

Die Intrastat Meldung für eine umfangreiche Handelsstatistik

Intrastat ist die Abkürzung für Intrahandelsstatistik. Dies ist eine Statistik über alle Handelsbewegungen innerhalb der EU. Dabei gilt es, alle Warenbewegungen zu melden, die nicht über die Zollanmeldung dokumentiert sind, also alle innerhalb der Europäischen Union.

Sprich Intrastat erfasst den Warenverkehr zwischen Deutschland und den anderen Mitgliedsstaaten der EU. Dabei gilt es zu beachten, dass nur Warentransaktionen innerhalb der Gemeinschaft erfasst werden, also keine zwischen Deutschland und Ländern außerhalb der EU.

Bei der Extrahandelsstatistik hingeben werden der Warenverkehr zwischen Deutschland und Drittländern, also Ländern außerhalb der EU erfasst. Dies geschieht über die Zollverwaltung.

Wer muss eine Intrastat Anmeldung abgeben?

Grundsätzlich muss jedes Unternehmen das Waren innerhalb der Europäischen Union versendet eine Intrastat Meldung abgeben. Dabei gibt es jedoch sogenannte Meldeschwellen. Liegt ein Unternehmen mit dem Umsatz darunter, ist es von der Meldung befreit.

Keine Sorge – die Meldepflicht gilt nicht für Privatpersonen

Bei der Intrastat Meldung sind Privatpersonen von der Meldepflicht befreit. Dennoch gilt, dass Waren die von Unternehmen an Privatpersonen in eine anderes EU-Land versendet wird und andersrum, also Ware, die von Privatpersonen an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten gesendet wird, durch das Unternehmen anzumelden sind. Bei Verkaufen mit Selbstabholung durch Privatpersonen ist keine Meldung abzugeben.

Ebenso sind Unternehmen in Deutschland befreit, die den Wert von 500.000 Euro bei Warenausgang bzw. 800.000 Euro an Wareneingang im Jahr zuvor nicht erreichen.

Bei Überschreiten der Grenzschwelle im laufenden Kalenderjahr, muss ab dem jeweiligen Monat die Anmeldung abgegeben werden. Doch auch diese Meldeschwelle kann sich jederzeit ändern, deshalb ist es ratsam sich immer wieder über die aktuelle Meldeschwelle zu informieren.

Ganz schön wichtig – Weshalb die Intrastat Meldung eigentlich notwendig ist

Durch den Wegfall der Zollanmeldungen innerhalb der Europäischen Union musste man sich etwas einfallen lassen, um die Handelsbewegungen innerhalb der Mitgliedsstaaten nachvollziehen zu können. Die Intrastat Meldung bringt hier die Lösung. Sie erfasst den tatsächlichen Warenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten der EU.

Mithilfe der Meldungen werden anschließend Statistiken erstellt. Diese sind wichtig für öffentliche und private Entscheidungen in der Wirtschaft. So sind Sie eine Hilfe bei Marktstudien für Unternehmen oder der Festlegung einer Handelsstrategie. Ebenso sind Sie für die Konjunkturanalyse, Zahlungsstatistiken oder auch nationale Behörden eine nennenswerte Informationsquelle.

Entwicklung des deutschen Außenhandels - Statistik
Entwicklung des deutschen Außenhandels – Auszug aus der Statistik.

Ganz einfach online – So funktioniert die Intrastat Meldung

In Deutschland wird diese beim Statistischen Bundesamt online abgegeben. Die Abgabe erfolgt dabei in elektronischer Form durch ein Online Meldeformular. Wichtig ist jedoch die Meldefrist zu beachten.

In der Regel muss die Meldung binnen 10 Tage nach Monatsende stattfinden. Sprich für den Januar 2022 muss bis spätestens 10. Februar 2022 die Meldung abgegeben werden.

Wir klären auf – diese Informationen dürfen auf keinen Fall fehlen

Sie können es sich sicherlich schon denken. Auch hier gibt es vorgeschriebene Pflichtfelder, die bei der Meldung nicht fehlen dürfen. So ist es vorgeschrieben Warennummer, Bestimmungsland, Ursprungsbundesland, Art des Geschäfts, Statistischer Wert in €, Verkehrszweig an der Grenze und nun neu auch Ursprungsland sowie USt-ID-Nr des Warenempfängers anzugeben.

Zudem ist es möglich die Warenbezeichnung mit anzugeben, dies ist aber keine Pflichtangabe, sondern basiert auf freiwilliger Basis.

Damit die Meldung auch einheitlich ist, gibt es vordefinierte Schlüsseln für bestimmte Felder bei der Meldung. Dabei werden Bundesland, Art des Geschäfts und Verkehrszweig mittels Schlüsselnummern gemeldet. Als kleines Beispiel: Das Bundesland Bayern hat den Schlüssel 09, während zu Berlin die Nummer 11 gehört.

Beispieltabelle der Intrastatmeldung
Beispieltabelle einer Intrastatmeldung. Hier sieht man deutlich die unterschiedlichen Schlüsselnummern.

Die Warennummer ganz einfach aus dem Warenverzeichnis ablesen

Auch die Warennummer ist im Warenverzeichnis hinterlegt und damit vorgegeben. Um die passende Warennummer zu finden, hilft Ihnen eine Online Suche oder das Warenverzeichnis selbst.

Sie fragen sich nun sicher für was die Warennummer gut ist? Ganz einfach – für die Warenklassifizierung in der Statistik. So können diese leichter in bestimmte Kategorien eingeteilt werden.

Doch was ist nun der Verkehrszweig?

Ganz einfach, dabei wird die Beförderungsart angegeben. Und auch hier erfolgt die Einteilung anhand festgelegter Nummern und Möglichkeiten. Insgesamt gibt es neun verschiedene Schlüsseln von Binnenschifffahrt über Postversand bis hin zu Luftverkehr. Die Beförderung per Flugzeug etwa ist die Nummer 4, per Bahn die Nummer 2 und Straßenverkehr die Nummer 3. Das sind aber nur einige der neun Möglichkeiten.

Das ändert sich für Sie zum 01.01.2022

Zum Berichtsmonat Januar greifen die Änderungen bei der Intrastat Meldung. Die wohl wichtigste Änderung betrifft dabei die Geschäftsarten.

Die bei den Meldungen abgegebene Geschäftsarten haben alle eigene Schlüsselnummern (Zahlencodes). Diese ändern sich nun, werden teilweise neu nummeriert oder entfallen, weshalb die neue Liste zwingend zu beachten ist, damit es nicht zu Falschmeldungen kommt.

Wichtig dabei ist jedoch auch: Die neue Liste greift erst für den Berichtsmonat Januar 2022. Also alle Warenbewegungen für 2021 die erst im Januar 2022 gemeldet werden sind davon noch nicht betroffen.

Zudem kommen ab 2022 zwei neue Pflichtfelder für die Meldung hinzu. Hierbei ist nun auch das Ursprungsland der Ware sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben.

Lieber einzeln statt zusammengefasst – die zusammenfassenden Meldungen sind nicht mehr so leicht möglich

Bisher wurden viele Meldungen kumuliert abgegeben, wenn Bestimmungsland und Art des Geschäfts übereinstimmten. Nun ist dies nicht mehr so einfach möglich, da auch weitere Infos übereinstimmen müssen.

Folgende Punkte müssten übereinstimmen für die zusammenfassende Meldung:

  • Geschäftsart
  • Verkehrszweig
  • Warennummer
  • Umsatzsteuer ID
  • Alle Länderangaben (Bundesland, Bestimmungsland und Ursprungsland)

Nur wenn all diese Punkte übereinstimmen können Sie einzelne Versendungen zusammengefasst melden. Ansonsten ist für jede Versendung einzeln die Intrastat Meldung abzugeben.

Sie wollen noch mehr über die Änderungen erfahren?  Weitere Informationen zu den Änderungen und den einzelnen Geschäftsarten finden Sie hier.

Für Sie als Unternehmen, insbesondere als Nutzer unserer ERP Lösungen kommen vor allem die Änderungen in den Geschäftsarten auf Sie zu. Nun sind es viel mehr Geschäftsarten die für Sie relevant sind und beachtet werden müssen.

Weitere Informationen zu den Änderungen sowie Hilfe bei der Umstellung erhalten Sie jederzeit von uns. Nehmen Sie doch gleich Kontakt mit uns auf.

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