Titelbild zur Umsatzsteuerpflicht mit Zeitleiste der Umsatzsteuer Entwicklung

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Die Umsatzsteuer einfach erklärt

Mehrwertsteuersatz, Umsatzsteuerpflicht, Voranmeldungen – Wir bringen Licht ins Dunkle

Wussten Sie, dass es derzeit rund 41 Millionen steuerpflichtige Personen in Deutschland gibt? Sprich 41 Millionen Personen unterliegen der Steuerpflicht und treten einen Teil Ihres Einkommens als Steuer an das Finanzamt ab.
Doch neben der Einkommenssteuer, die direkt vom Lohn abgezogen wird, gibt es noch weitere Steuern die wir als Verbraucher zahlen. Den wohl größten Anteil dabei beträgt die Mehrwertsteuer, die bei jedem Einkauf anfällt.

Ganz gleich ob Sie im Supermarkt einkaufen oder die neuesten Sportschuhe ergattert haben. Auf Ihrem Kassenzettel ist immer der sogenannte Mehrwertsteuersatz mit aufgeführt. Dies bedeutet, Sie haben automatisch auch Steuern für Ihre gekaufte Ware bezahlt.

Doch was bedeutet Mehrwertsteuer eigentlich, was ist der Unterschied zur Umsatzsteuer und wieso zahlen wir überhaupt Steuer? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fakten.

Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer was ist der Unterschied?

Ganz klar, es gibt keinen! Umsatzsteuer ist nur der fachliche Ausdruck für den uns bekannten Begriff Mehrwertsteuer.

Warum zahlen wir die Umsatzsteuer

Sicher haben Sie sich auch schon einmal gefragt, warum zahlen wir denn Umsatzsteuer? Es wird doch bereits beim Einkommen eine Steuer erhoben. Ganz klar – die Umsatzsteuer dient der Finanzierung des Staates und der Gemeinden. Diese wiederum benötigen das Geld für den Straßenbau, Bau von Schulen, Rückzahlung der Schulden, Zahlung von Sozialleistungen und die Verteidigung.

Die unterschiedlichen Steuersätze der Umsatzsteuer

Neben der sogenannten Regelsteuer, die derzeit 19% beträgt, gibt es noch den ermäßigten Steuersatz von 7 % in Deutschland. Dieser ist nur für bestimmte Produkte und Dienstleistungen anwendbar. Es kommt immer wieder einmal vor, dass Waren zum ermäßigten Steuersatz hinzugefügt oder entfernt werden. Dadurch kann der Staat gezielt die Steuer und damit auch den Warenverkehr beeinflussen, ohne den Steuersatz anzuheben.

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Welche Waren erhalten den ermäßigten Steuersatz?

Bücher, Zeitungen, Futtermittel sowie Lebensmittel sind die wohl bekanntesten Fälle, bei denen der ermäßigte Steuersatz greift. Bei den Lebensmitteln wird jedoch nochmals unterschieden. Grundsätzlich wird der ermäßigte Steuersatz angewandt, bei Luxuslebensmitteln hingegen, darunter fällt etwa auch Sojamilch, greift der reguläre Steuersatz.

In Anlage 2 des UstG wird klar regelt, welche Waren und Dienstleistungen den ermäßigten Steuersatz erhalten.

Die Entwicklung der Steuer im Laufe der Zeit

Die Steuer, wie wir sie heute kennen, wurde im Jahre 1968 eingeführt und auf 10 % festgelegt. Ebenso wurde zeitgleich der ermäßigte Steuersatz eingeführt. Seitdem hat sich die Steuer regelmäßig erhöht.
Die letzte Steuererhöhung fand im Jahr 2007 statt. Hier wurde die reguläre Steuer von 16 % auf 19 % erhöht. Der ermäßigte Steuersatz blieb dabei unberührt und liegt schon seit 1983 stabil bei 7%.

Diagramm - Zeitachse der Umsatzsteuerentwicklung im Laufe der Zeit
Die Entwicklung der Umsatzsteuer im Laufe der Zeit.

Die Umsatzsteuer während der Corona Pandemie

Doch so ganz stimmt es nicht, dass die letzte Steuererhöhung 2007 stattfand. Mit der Corona Pandemie hat sich der Staat dazu entschieden, die Steuer kurzfristig zu senken, um den Handel und damit die Wirtschaft wieder anzukurbeln.

So wurde zum 01.07.2020 die Steuer für 6 Monate auf 16 % bzw. 5 % reduziert. Für alle Unternehmen war dies selbstverständlich ein großer Aufwand, denn alle Systeme und Kassen mussten entsprechend angepasst werden. Nach den 6 Monaten, sprich zum 01.01.2021 erhöhte sich die Steuer wieder auf den ursprünglichen Betrag von 19%.

Blicken wir über die Grenzen – wie sieht die Steuer in den Nachbarländern so aus?

Jedes Land legt die Steuern selbst fest, so herrschen durchaus unterschiedliche Umsatzsteuerregeln in den verschiedenen Ländern.

In Österreich beispielsweise beträgt die reguläre Umsatzsteuer 20%. Sie wird ergänzt durch zwei ermäßigte Steuersätze von 10% und 13%. In Frankreich liegt der reguläre Steuersatz ebenfalls bei 20%, in Italien hingegen sogar bei 22%. Besonders niedrig ist die Umsatzsteuer wiederum in der Schweiz mit 7,7 %.

Die Umsatzsteuer im Unternehmen

Im Grunde ist die Umsatzsteuer für Unternehmen ein durchlaufender Posten und wird bei der Preiskalkulation am Ende draufgeschlagen. Deshalb zählt für Unternehmen hauptsächlich der Netto Preis. Die Steuer erhalten Sie als Unternehmen vom Kunden bezahlt und führen diese 1:1 wieder ans Finanzamt ab. Für die Umsatzsteuer kommt also im Grunde stets der Endverbraucher auf.

Umsatzsteuerpflicht für Unternehmen

Sobald Sie ein Unternehmen führen sind Sie umsatzsteuerpflichtig, d.h. wenn Sie für Ihre Leistungen und Produkte Geld verlangen, fällt darauf eine Steuer an. Allerdings unterliegen nicht alle Leistungen und Produkte der Umsatzsteuerpflicht, wie beispielsweise medizinische Leistungen oder selbstständige Lehrkräfte an bestimmten Bildungseinrichtungen.

Darüber hinaus gibt es noch eine Ausnahme zur Umsatzsteuerpflicht – Kleinunternehmen mit einem besonders geringen Jahresumsatz sind von der Umsatzsteuer befreit. Das heißt, dass das Unternehmen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeben muss. Dies gilt aber nur, wenn Ihr Kleinunternehmen nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz im aktuellen Geschäftsjahr und 50.000 Euro im Folgejahr übersteigt.

Die Umsatzsteuer ID? Brauche ich diese wirklich?

Als Unternehmen brauchen Sie nur eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz: USt-ID) wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind und an Geschäften innerhalb der EU teilnehmen oder Lieferungen im Ausland betätigen.
Sprich, wenn Sie rein in Deutschland Ihre Waren und Dienstleistungen verkaufen, so ist die 9-stellige USt-ID. Nicht notwendig.

Innerhalb der EU dient die Umsatzsteuer Identifikationsnummer der eindeutigen Identifizierung eines Unternehmens in der EU. Sprich jedes Unternehmen das Waren innerhalb der Europäischen Union verkauft hat eine eigene USt-ID und kann somit eindeutig zugeordnet werden.

Tipp: Die 9-stellige Nummer (z.B. DE123456789) kann bei einer Firmenneugründung direkt beim lokalen Finanzamt oder über das Internet angefordert werden.

So funktioniert die Umsatzsteuerzahlung

Auf den erstellten Rechnungen muss die Umsatzsteuer von 19 % bzw. 7 % mit aufgeführt werden. Die entsprechende Steuersumme gilt es dann an das Finanzamt als sogenannte Umsatzsteuervoranmeldung abzuführen.

Die Zahlung der Steuer erfolgt in der Regel gesammelt jeweils Anfang des Monats für den vorangegangenen Monat. Sprich Sie zahlen Anfang April die Steuer gesammelt für alle Rechnungen, die Sie für März erstellt haben. Unterliegen Sie der IST-Versteuerung, so müssen Sie erst bei Zahlungseingang die Steuer an das Finanzamt abführen. Mehr Informationen erfahren Sie in unserem Blogbeitrag zur Soll- oder Ist-Versteuerung.

Für unsere Kunden, die auch das Modul Finanzbuchhaltung BüroWARE/WEBWARE nutzen, liegt der Vorteil auf der Hand. Nur mit wenigen Klicks können Sie die Umsatzsteuervoranmeldung direkt aus unserer ERP Lösung an Ihr Finanzamt versenden.

Auszug aus dem Steuercenter in der Finanzbuchhaltung der ERP Software BüroWARE/WEBWARE
Das Steuercenter in der Finanzbuchhaltung umfasst alle Belege der letzten Jahre und untereilt diese Monatsweise.

Die BüroWARE/WEBWARE verfügt dabei über ein eigenes Steuercenter, in welchem Sie alle Belege der vergangenen Jahre finden. Mithilfe des Steuercenters können Ihre Umsatzsteuervoranmeldung kinderleicht erstellen und direkt an das Finanzamt senden.

Das System wird von uns betreut und immer up to date gehalten, sodass gesetzliche Änderungen der Steuer stets abgebildet werden und für Sie leicht umsetzbar sind. Die stetige Betreuung und Beratung ist uns dabei sehr wichtig.

Sollten Sie noch Fragen zur Umsatzsteuer oder unserer Finanzbuchhaltung haben, so kontaktieren Sie uns gerne. Wir stehen Ihnen gerne stets zur Verfügung.

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